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Semesterticket-Erstattung


Erstattungsgründe

Du kannst Dir den Semesterticket-Beitrag aus verschiedenen Gründen erstatten lassen:

Fehlende finanzielle Voraussetzungen

Nach den Erstattungskriterien zu unserer Erstattungsordnung steht Dir ein Erstattungsanspruch aufgrund fehlender finanzieller Voraussetzungen dann zu, wenn Du Deinen finanziellen Bedarf durch Einkommen und Vermögen nicht decken kannst. Stehen Dir Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu, gilt Dein Bedarf grundsätzlich als gedeckt.

Anders ist das nur, wenn Du eine Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes oder zur Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit erhältst. Das sind bspw. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Das Vorliegen fehlender finanzieller Voraussetzungen wird durch einen entsprechenden Sozialleistungsbescheid für Deinen Haushalt nachgewiesen, in dem Du berücksichtigt wirst.

In der Regel reicht es aus, wenn Dein Name in der Berechnung der Sozialleistung auftaucht, Du musst die Sozialleistung nicht unbedingt selbst erhalten. Daneben reichen auch folgende Nachweise aus: Bescheid über den Erlass der Langzeitstudiengebühren aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage, Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Falls es Gründe gibt, aus denen Du einen bestimmten Sozialleistungsbescheid nicht vorlegen kannst, schilderst Du diese Gründe und stellst Deine finanzielle Situation dar. Diese Gründe sind insbesondere die Gefährdung eines Aufenthaltstitels von ausländischen Studierenden oder die Ablehnung eines Antrages auf Wohngeld aufgrund von Zweifeln an der Glaubhaftigkeit.

Du bekommst die Erstattung des D-Semesterticket-Beitrages für das gesamte Semester und darfst das D-Semesterticket weiter behalten und benutzen.

Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):

  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommen der letzten 3 Monaten, ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
  • Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen oder
  • Darstellung der sozialen und finanziellen Situation der Bedarfsgemeinschaft Nachweise, die die Angaben belegen in Kopie:
    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommen der letzten 3 Monaten, ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Mindestens 90-tägige studienbezogene Ortsabwesenheit

Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund Deiner mindestens 90-tägigen studienbezogenen Ortsabwesenheit stellen.

Antragsteller*innen müssen mind. drei Wochen vor der Abreise/Ortsabwesenheit für das laufende Semester ihren Antrag vollständig einreichen. Das D-Semesterticket wird dann für den Zeitraum der Ortsabwesenheit entwertet. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):

  • Bestätigung über die studienbedingte Ortsabwesenheit 
  • Antrag 
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
Auslandssemester

Du kannst einen Erstattungsantrag aufgrund Deines Auslandssemesters stellen.

Antragstellende Personen müssen den Antrag vor Abreise vollständig einreichen. Es kann nur der Zeitraum erstattet werden, ab dem der Antrag vollständig vorliegt. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.

Du bekommst die Erstattung des D-Semesterticket-Beitrages für den Zeitraum Deines Auslandssemesters ab einem Zeitraum von mindestens 90 Tagen im Antragssemester.

Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):

  • Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
  • Bestätigung der ausländischen Hochschule, die exakte Dauer des Auslandsaufenthaltes und des Studienortes oder der Universität Oldenburg 

Doppelimmatrikulation

Du kannst einen Erstattungsantrag aufgrund einer Doppelimmatrikulation stellen.

Bei Immatrikulation an mehr als einer am D-Semesterticket beteiligten Hochschule ist nur ein D-Semesterticket abzunehmen. Das Vorliegen einer Doppeltimmatrikulation wird nachgewiesen durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen der entsprechenden Hochschulen und den Nachweis, welche der Hochschulen die Heimatuniversität ist. Das D-Semesterticket wird dann für den Zeitraum der Ortsabwesenheit entwertet. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):

  • Nachweis, dass die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nicht Heimatuniversität ist
  • Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester von beiden Hochschulen
Exmatrikulation/ Rücknahme der Rückmeldung/ Rücknahme der Immatrikulation

Rücknahme der Immatrikulation
Du kannst Deine Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn zurücknehmen. Dann bekommst Du den gesamten Semesterbeitrag einschließlich des D-Semesterticket-Beitrages erstattet. Grundlage dafür ist die Immatrikulationsordnung. Den „Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation“ stellst du via Stud.IP beim Immatrikulationsamt.
Mit der Rücknahme der Immatrikulation gilt die Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen. Rechtlich verlierst Du rückwirkend Deinen Studierendenstatus.
Die Erstattung des D- Semesterticket-Beitrages aufgrund der Rücknahme der Immatrikulation ist nur durch einen Antrag beim Immatrikulationsamt möglich.

Rücknahme der Rückmeldung
Du kannst Deine Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn zurücknehmen. Dann bekommst du den gesamten Semesterbeitrag einschließlich des D-Semesterticket-Beitrages erstattet. Grundlage dafür ist die Immatrikulationsordnung. Den Antrag auf Rücknahme der Rückmeldung stellst du mit einem Exmatrikulationsantrag beim Immatrikulationsamt via Stud.IP.
Die Rücknahme der Rückmeldung erfolgt als Exmatrikulation zum Ende des Vorsemesters. Rechtlich verlierst Du rückwirkend Deinen Studierendenstatus.
Die Erstattung des D-Semesterticket-Beitrages aufgrund einer Rücknahme der Rückmeldung ist nur durch einen Antrag beim Immatrikulationsamt möglich.

Exmatrikulation
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund Deiner Exmatrikulation stellen.
Den Antrag stellst Du unmittelbar nach Deiner Exmatrikulation. Für einen vollständigen Antrag fügst Du als Nachweis Deine Exmatrikulationsbescheinigung bei.
Du bekommst den Anteil des D-Semesterticket-Beitrages für die restlichen Monate des Semesters nach Deiner Exmatrikulation erstattet. Es kann nur der Zeitraum erstattet werden, ab dem der Antrag vollständig vorliegt. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):

  • Bis zum Ablauf der Erstattungsfrist (einen Monat nach Vorlesungsbeginn) muss die Erstattung beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Hiervon können wir leider auch rückwirkend keine Ausnahme machen.

Danach beim AStA:

  • Bestätigung des Immatrikulationsamtes über das Datum der Exmatrikulation
  • Antrag
Krankheit

Alle Informationen zu diesem Punkt findest du auf den Seiten des BeRef hier.

Urlaubssemester

Während eines Urlaubssemesters ist Dir die Teilnahme am D-Semesterticket freigestellt. Wichtig ist, dass Du den Betrag für das D- Semesterticket mit dem Rückmeldebeitrag gemeinsam an die Uni überweist (https://uol.de/studium/gebuehren/semesterbeitraege/) und im Anschluss daran im AStA einen Antrag auf Erstattung stellst.

Den Beurlaubungsantrag stellst du beim Immatrikulationsamt. Den Antrag zur Erstattung des D-Semestertickets stellst du bei uns. Das D-Semesterticket wird dann für den Zeitraum der Beurlaubung entwertet. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich. 

Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):

  • Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester (das Urlaubssemester muss verzeichnet sein)
  • Antrag
Datenschutz Beantragung Semesterticket Erstattung

Adresse

Die Adresse, an die Du Deinen Antrag auf Rückerstattung mit allen für den Erstattungsgrund nötigen Belegen senden musst, lautet:

Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)
Semesterticketerstattung
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstr. 114-118
26111 Oldenburg

Alternativ reichst Du Deine Unterlagen per Email ein.