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Probleme im Studium


Was wir machen

In diesem Bereich bieten wir Euch eine gezielte Beratung zu Problemen im Studium an. Dazu gehören etwa Unklarheiten in Euren Prüfungsordnungen, Probleme mit der Prüfungsanmeldung, nicht bestandenen Prüfungsleistungen, Noteneintragungen, Probleme mit Dozierenden und Ähnliches. Ggf. können wir stellvertretend für Euch Kontakt zu Dozierenden oder dem Immatrikulations- und Prüfungsamt aufnehmen, um Probleme anzusprechen und zu lösen. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist uns dabei besonders wichtig.

Telefonnummer: 0441/24927096

Veränderungen in der Prüfungsordnung

Allgemeine Prüfungsordnung

Anfang 2022 haben das Referat Studium und Lehre in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Prüfungsamt ein dreijähriges Projekt zur Reformierung der allgemeinen Prüfungsordnung gestartet. Dieses wird vom Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales Andrea Strübind geleitet. Projektkoordinatorin ist Ulrike Helms (Referat Studium und Lehre) in Zusammenarbeit mit Kirsten Klooster (Dez. 3) und Imke Degering (Referat Studium und Lehre). Für das Vorhaben werden die Prüfungsordnungen der Studiengänge allgemein in einer Prüfungsordnung zusammengefasst. Bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel der Studiengang Medizin, wird diese Änderung alle Bachelorstudiengänge betreffen. Die Fakultäten können selbst entscheiden, welche Masterstudiengänge sich angliedern.

Der AStA wird den Prozess als Teil des Lenkungskreises kritisch begleiten. Für Fragen wendet euch gerne an hopo-intern@asta-uol.de oder direkt an das Projekt unter: apo-reformprojekt@uol.de.

Onlineprüfungsordnung

Durch den Beginn der Onlinelehre sind auch E-Klausuren als gängige Prüfungsmethode integriert worden. Die aktuell noch für den 2-Fach-Bachelor befristete und für andere Studiengänge unbefristete Ordnung wird evaluiert und überarbeitet. Weitere Fortschritte werden hier bekannt gegeben.

Bei Rückfragen kommt gerne innerhalb der Sprechstunden der internen Hochschulpolitik in den AStA oder meldet euch per E-Mail unter hopo-intern@asta-uol.de.

Langzeitstudiengebühren

Studierende haben ein „Studienguthaben“ an Semestern, welches sich aus der Regelstudienzeit (in der Regel sechs Semester im Bachelor und 4 Semester im Master) und sechs weiteren Semestern zusammensetzt. Ist dieses Guthaben aufgebraucht, müssen Studierende Langzeitstudiengebühren zahlen (500 € zusätzlich zum Semesterbeitrag). Zwar hat die aktuelle rot-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Abschaffung dieser Gebühr versprochen, weigert sich aber bis heute, diesen Versprechen auch umzusetzen.

Der Verbrauch des „Studienguthabens“ wurde in Niedersachsen aufgrund der Corona-Pandemie für vier Semester vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt. Das heißt, dass Studierende, welche in dieser Zeit studiert haben, eine verlängerte Regelstudienzeit haben. Es gibt verschiedene Gründe, welche genutzt werden können, um aufgrund eines Härtefalls einen Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühren zu stellen. Den Antrag mit den Härtefall- und Ausnahmegründen findet Ihr hier: https://uol.de/fileadmin/studium/download/iamt/studienorga/uni-oldenburg-ausnahme-langzeitstudiengebuehren.pdf?v=1743671037

Zur Berechnung des Studienguthabens im Master

Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (Urteil vom 24.11.2021, 2 LB 127/21) wurde die Berechnung des „Studienguthabens“ im Wechsel von Bachelor auf Master präzisiert.

Ist das „Studienguthaben“ bereits im Bachelor aufgebraucht (sechs Regelsemester + sechs zusätzliche Semester), ist ab dem Wechsel in den Master zunächst dennoch keine Langzeitstudiengebühr zu zahlen. Dort gilt die normale Regelstudienzeit (vier Semester) als weiterhin befreit von der Langzeitstudiengebühr. Erst nach deren Überschreitung muss die Langzeitstudiengebühr (wieder) entrichtet werden.

Bei Fragen zu Langzeitstudiengebühren kommt gerne innerhalb der Sprechstunden der internen Hochschulpolitik in den AStA oder meldet euch per E-Mail unter hopo-intern@asta-uol.de.

Systemakkreditierung

Die Systemakkreditierung ist das neue Verfahren des „Qualitätsmanagements“ an der Universität Oldenburg. Hiermit werden die Studiengänge anhand verschiedener Aspekte wie der Studierbarkeit oder dem modularen Aufbau der Studiengänge geprüft. Der achtjährige Durchlauf jedes Studiengangs setzt auch wesentlich auf die Mitarbeit der Studierenden der jeweiligen Studiengänge. Das geschieht in verschiedenen Gremien wie beispielsweise auf der Ebene des Studiengangs und der jährlichen Studiengangskonferenzen und bei Bedarf auch auf der Modulebene mit einer entsprechenden Clusterkonferenz. Die Universität ist dabei auf die Teilnahme der organisierten Studierendenschaft über die Fachschaftsräte und deren Vertreter*innen angewiesen.

Die Aufgabe des Referats für interne und externe Hochschulpolitik sehen wir in diesem Prozess dabei in der Koordination und Vernetzung der Studierenden der einzelnen Studiengänge. Bei Fragen oder Beschwerden könnt ihr euch gerne an gremien@asta-oldenburg.de oder hopo-intern@asta-uol.de wenden.

Lernen am Limit

Schluss mit #LernenAmLimit: Her mit Wohnraum, BAföG für alle und Geld für Bildung! Jedes Jahr der gleiche Schreck: Student*innen sitzen auf dem Boden des Hörsaals, finden keine Wohnung und von welchem Geld sollen sie eigentlich leben? Die prekären Rahmenbedingungen sind bekannt, sie werden sogar Jahr um Jahr prekärer. Hast Du auch in diesem Semester keinen Platz in Deinem Seminar ergattert? Keinen Laborplatz bekommen? Keinen Tutoriumsplatz in Sicht? – Bitte schildere uns auch Deinen Fall: 

Was brauchen wir von Dir: 

  • Namen:
  • Mailadresse: 
  • Modulbezeichnung:
  • Kurze Begründung, warum Du keinen Platz bekommen hast, z.B. Warteplatz:

Was bringt Dir das: 

  • Uns erreichen viele Beschwerden, Fragen bezüglich der Veranstaltungskapazitäten der einzelnen Studiengänge. Um gegenüber der Uni das Problem möglichst transparent und realitätsgetreu darstellen zu können, benötigen wir Dein Feedback. 
  • Nur mit Deiner Mitarbeit können wir unser Präsidium von der Realität überzeugen!
  • Wichtig ist, dass Du dir von der modulverantwortlichen Personen in einem formlosen Schreiben bestätigen lässt, für welches Modul Du keinen Platz bekommen hast. Nur so kannst Du deinen Anspruch gegenüber der Universität später durchsetzen.